Rahmenbedingungen zur Trainingsordnung
Voraussetzungen
Diese Trainingsordnung ist gültig für alle Krav Maga-Trainingseinheiten, die im JOHN HARRIS FITNESS Linz angeboten werden, sowie für alle Trainings- und Kurseinheiten, die von den Betreibern des Krav Maga Linz in anderen Sport- und Veranstaltungsstätten angeboten werden. Die Trainingsordnung ist ausnahmslos vor dem ersten Training unterschrieben abzugeben. Die Trainingseinheiten sind – wenn nicht anders angegeben – für Personen ab dem 18. Lebensjahr zugänglich. Bei Kinder- und Jugendkursen ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vor dem ersten Training Voraussetzung.
Haftungsausschluss
Eine Haftung unseres Institutes, auch eine außervertragliche Haftung für eventuelle Schäden, welche sich das Mitglied beim Training bzw. durch Inanspruchnahme unserer Dienstleistung zuzieht, ist ausgeschlossen. Jedes Mitglied haftet selbst für Schäden und Verletzungen bei sich selbst und anderen gegenüber. Wir haften außerdem nicht für den Verlust und Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände oder Geld. Das Mitglied versichert, dass es gesundheitlich in der Lage ist, die Trainingsangebote zu nutzen. Eltern haften für Ihre Kinder!
Verlegung der Trainingsräume
Die Verlegung der Trainingsräume berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung bzw. Entschädigung seitens des Krav Maga Linz. Wird es den Betreibern des Krav Maga Linz aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Mitglied hat jedoch das Recht, nach Vertragsdauer für die Zeit des Ausfalles weiter zu trainieren.
Ausschluss bei Vandalismus und Verschmutzung
Den Anweisungen unserer Mitarbeiter ist Folge zu leisten, Rücksicht auf andere Personen zu nehmen sowie die Hygienevorschriften und Regelen strikt einzuhalten. Bei Vandalismus, Verschmutzung, Diebstahl etc. wird ein Trainingsverbot ausgesprochen und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises. Eltern haften für Ihre Kinder!
Allgemeine Trainingsordnung
• Übertriebene Härte im Training wird nicht akzeptiert
• Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss darf auf keinen Fall mittrainiert werden
• Das jeweilige Trainingscenter ist 15 Minuten vor Trainingsbeginn geöffnet
• Für die Garderobe und Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung
• Diebstahl oder Vandalismus wird ausnahmslos angezeigt
• Das Trainieren mit freiem Oberkörper ist nicht erlaubt
• Bei allen Trainingseinheiten sind saubere Sportschuhe zu tragen
• Die jeweiligen Bekleidungsvorschriften sind einzuhalten
• Personen, die die Hausordnung oder Teile davon nicht einhalten, werden vom Training ausgeschlossen. Die Trainingskarte verliert mit sofortiger Wirkung ihre Gültigkeit. Eltern haften für Ihre Kinder!
Allgemein Vertragsbedingungen
Sollten Teile der Trainingsordnung unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt eine neue, seitens des Krav Maga Linz bekannt gegebenen Bedingung oder das entsprechende Gesetzesrecht in Kraft. Das Mitglied anerkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt und die Hausordnung der jeweiligen Trainingsstätte.
Krav Maga Linz